Spenden Sie nicht nur Beifall!

Unterstützen Sie den deutschen Pferdesport

Jede Spende zählt!

Mit Ihrer Spende unterstützen Sie Projekte zur Förderung des deutschen Pferdesports und leisten einen Beitrag zu den großen Erfolgen der deutschen Athletinnen und Athleten mit ihrem Partner Pferd.

Sie können Ihre Spende, die Sie in einem Jahr gegeben haben, im darauffolgenden Jahr steuerlich geltend machen. Ihre Spende ist steuerlich abzugsfähig. Sie erhalten von uns eine Zuwendungsbescheinigung.

Wie können Sie uns unterstützen?

Hier erklären wir Ihnen, wie Sie uns Zuwendungen zukommen lassen können.

Spendenkonto

Deutsche Bank AG Filiale Münster
IBAN DE10 4007 0080 0026 1545 00
BIC DEUTDE3B400
Konto 026154500
BLZ 400 700 80

Weitere Spendenoptionen

Anlassspende
Zustiftung
Erbschaftsspende

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Die Anlassspende

Anlassspenden sind eine schöne und einfache Möglichkeit die Weiterentwicklung des deutschen Pferdesports zu unterstützen

Sie feiern Ihren Geburtstag, Silberhochzeit oder ein Jubiläum und wissen nicht, was Sie sich von Ihrer Familie und Ihren Freunden schenken lassen können? Sie sind begeistert vom Sport, von Leistungsbereitschaft und von unserem Partner Pferd? Bitten Sie Ihre Gäste um Spenden statt Geschenke und helfen dadurch die Qualität unseres Sports zu sichern und die Harmonie zwischen Mensch und Pferd zu fördern! Diese sogenannten Anlassspenden sind eine schöne und einfache Möglichkeit die Weiterentwicklung des deutschen Pferdesports zu unterstützen. Um die Spenden auf unser Konto zu überweisen bieten wir Ihnen mehrere Möglichkeiten an:

  • Die Gäste überweisen direkt an uns: Sie teilen Ihren Gästen auf Ihrer Einladung unsere Spendenkontonummer mit, damit sie darauf ihre Spende unter einem festgelegten Begriff überweisen können. Wenn eine Spendenbescheinigung erwünscht wird, sollte der Spender im Verwendungszweck seine vollständige Adresse angeben.
  • Sie als Gastgeber überweisen die Gesamtsumme: Sie führen während der Feier die Spendensammlung durch und überweisen uns den Gesamtbetrag. Wenn einzelne Spendenbescheinigungen erwünscht werden, stellen wir diese gern aus. Dazu benötigen wir von Ihnen eine Liste mit den vollständigen Adressen und Beträgen der jeweiligen Spender.
Die Zustiftung

Die Möglichkeit langfristig zur Förderung beizutragen

Ihren Aufgaben kann die Stiftung Deutscher Pferdesport dauerhaft und nachhaltig nur mit einem umfangreichen Stiftungskapital gerecht werden. Deswegen sind, neben den Spenden, auch Zustiftungen von großer Bedeutung.

  • Was ist eine Zustiftung? Im Gegensatz zu einer Spende, die zeitnah für die geförderten Projekte ausgegeben werden muss, wird eine Zustiftung dem Stiftungskapital zugeführt und bleibt dort für die Ewigkeit erhalten. Nur die Erträge aus dem Stiftungsvermögen dürfen für die Förderung der Projekte verwendet werden. Je höher das Stiftungsvermögen ist, desto höhere Erträge können ausgeschüttet werden. Das Stiftungskapital darf nicht angetastet werden.
  • Aufnahme von Zustiftern/-innen in das Stifterforum Für die Aufnahme von Zustiftern/-innen in das Stifterforum ist ein Mindestbetrag der einzubringenden Spende in den Vermögensgrundstock erforderlich; dieser wird durch den Vorstand festgelegt.
  • Wie kann ich eine Zustiftung machen? Eine Zustiftung ohne Zweckbindung ist in jeder beliebigen Höhe möglich. Versehen Sie hierfür einfach den Überweisungsträger mit dem Zusatz „Zustiftung“. Auch kleinere Beträge sind willkommen. Auf die Zuwendungsbestätigung hat eine Zustiftung keinen Einfluss. Sie wird wie gewohnt ausgestellt.
Die Nachlassspende

Ihr Vermächtnis für den Pferdesport

Alle Informationen zum Thema Nachlassspenden gibt es hier: www.stiftung-pferdesport.de/erbschaftsspenden/

Steuerliche Vorteile

Zustiftungen sowie Spenden gelten nach dem Einkommenssteuergesetz als Sonderausgaben, die bei der Steuererklärung vom Gesamtbetrag der Einkünfte abgezogen werden. Dies verringert Ihr zu versteuerndes Einkommen und somit auch die Steuerlast.

Ihre Vorteile als Privatperson:

  • Abzug einer Zustiftung bis zu einer Höhe von insgesamt einer Million Euro innerhalb von zehn Jahren vom Gesamtbetrag Ihrer Einkünfte.
  • Abzug einer Spende bis zu einer Höhe von 20 Prozent des Gesamtbetrages Ihrer Einkünfte. Beide Abzugsmöglichkeiten können Sie parallel in Anspruch nehmen.
  • Sie können unsere Stiftung auch in Ihrem Testament bedenken. Die Stiftung Deutscher Spitzenpferdesport ist als gemeinnützig anerkannt und damit von der Erbschafts- und Schenkungssteuer befreit.

Ihr Vorteil als Unternehmen:

  • Abzug einer Spende bis zu 20 Prozent oder vier Promille der Summe der gesamten Umsätze und der im Kalenderjahr aufgewendeten Löhne und Gehälter

 

Zuwendungsbescheinigungen

Ihre Spende ist steuerlich abzugsfähig!

Sie können Ihre Spende steuerlich geltend machen. Bis zu einem Spendenbetrag von 300 Euro gilt der Einzahlungsbeleg oder Ihr Kontoauszug als Spendenquittung (Zuwendungsbestätigung) und kann beim Finanzamt eingereicht werden. Für Beträge über 50 Euro senden wir Ihnen unaufgefordert zu Beginn des Folgejahres eine Zuwendungsbestätigung zu. Selbstverständlich lassen wir Ihnen auch für Beträge unter 50 Euro auf Wunsch eine Zuwendungsbestätigung zukommen. Wenn Sie uns regelmäßig unterstützen, erhalten Sie von uns eine Sammelbestätigung.

Bitte stellen Sie sicher, dass wir Ihren vollständigen Namen und Ihre Anschrift kennen, um Ihre Spende richtig zuordnen zu können. Bei Überweisungen bitten wir Sie Ihre Kontaktdaten im Verwendungszweck anzugeben.

Gerne stehen wir Ihnen für Rückfragen zur Verfügung. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.

Spendenkonto

Deutsche Bank AG Filiale Münster
IBAN DE10 4007 0080 0026 1545 00
BIC DEUTDE3B400
Konto 026154500
BLZ 400 700 80

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